1.Geltung
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Vertrags-angebote, Kauf- und Lieferverträge. Sie werden jedem Geschäftspartner einmalig in der je-weils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt und gelten ab diesem Zeitpunkt für sämtliche Geschäftskontakte bis zur Bekanntgabe einer neuen Fassung. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Bedingungen des Käufers sind auch dann für uns nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Übergeordnet sind einzelvertragliche Bestimmungen zwischen den Vertragspartnern.
2. Angebote
Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Mündliche Angebote bedürfen in jedem Fall der späteren schriftlichen Bestätigung.
Liefertermine sind stets unverbindlich und vorbehaltlich einer störungsfreien Produktion. Von uns nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenen Rohstoff- und Verpackungsengpässen sowie Störungen im Bezugs- und Versandwesen (Höhere Gewalt) befreien uns von zugesagten Terminen und sonstigen Verpflichtungen. Die Beweislast liegt bei uns.
3. Lieferung, Gefahrenübertragung
Für die Auslegung der individuell vereinbarten Lieferklauseln gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen INCOTERMS. Für eine Transportversicherung muss gegebenenfalls der Kunde sorgen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gilt generell Lieferung ab Werk.
Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Versendens bzw. die Bereitstellung zur Abholung. Die Ware wird in speditionsmäßiger Verpackung ausgeliefert oder bereitgestellt.
Sonderverpackungen auf Wunsch des Kunden gehen zu dessen Lasten. Die Rücknahme von Verkaufs- und Transportverpackung wird durch die jeweils gültige Verpackungsverordnung geregelt. Anfallende Rücktransportkosten trägt in jedem Fall der Kunde. Für die Entsorgung von Transport- und Einwegverpackung (ausgenommen Euro-Tauschpaletten) ist der Kunde verantwortlich.
4. Preise
Für unsere Produkte gelten die Preise lt. jeweils gültiger Preisliste wobei Irrtum und
Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Die Preise können aufgrund veränderter Kostensituation jederzeit den gegebenen Umständen angepasst werden. Der Kunde muss in diesem Fall mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich informiert werden. Die Rabattierung und Lieferkonditionen werden kundenbezogen festgelegt.
5. Zahlung
Die Zahlung gelieferter Ware ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beziehungsweise Auslieferungs- oder Bereitstellungsdatum fällig, bei Überweisungen und Schecks gilt der Tag der wertmäßigen Gutschrift auf unserem Konto. Vereinbarte Skontierung ist nicht möglich, wenn geschuldete Beträge überfällig sind. Bei Zahlungsverzug werden automatisch auch nicht fällige Forderungen oder Stundungen fällig. Darüber hinaus werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basissatz der EZB fällig. Eine Aufrechnung mit zurückgelieferter oder beanstandeter Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Erstbezug und bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden kann Vorauskasse oder eine bestätigte Banküberweisung verlangt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für weiterveräußerte und nicht bezahlte Ware tritt der Käufer automatisch seine Forderungen gegenüber Dritten an uns insofern ab, als dass unsere Forderungen daraus befriedigt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen die üblichen Risiken zu versichern.
7. Qualität, Gewährleistung, Mängelrüge
Die Waren werden von uns in der vereinbarten Qualität ausgeliefert. Lieferdifferenzen sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Wareneingang schriftlich zu melden. Belastungsanzeigen werden von uns nicht anerkannt, es gelten ausschließlich unsere Gutschriften. Geringfügige Farbabweichungen, bedingt durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Wir übernehmen die Gewähr für die einwandfreie Qualität unserer Produkte.
Bei offen erkennbaren Qualitätsmängeln wird nach erfolgter Rücksendung kostenlos Ersatz geliefert. Die Gewährleistung bei versteckten Mängeln richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz. In jedem Fall geht einer Schadensersatzleistung eine schriftliche Mängelrüge des Kunden beziehungsweise dessen Abnehmer voraus. Der Mängelrüge sind in jedem Fall Muster des verarbeiteten Produktes, dessen Chargennummer sowie nach Möglichkeit Aufstrichmuster beizufügen. Gutachten vor Ort, die nicht zu einer Schadenersatzpflicht der Lieferantin führen, gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin. Eine nicht sachgemäße Vermischung insbesondere mit Fremdprodukten enthebt uns jeglicher Gewährleistung. Eine Schadensbehebung durch Dritte liegt ohne unserer oder unserer Versicherung ausdrücklichen Zustimmung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Abnehmers.
Beratung leisten wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeit und Erfahrung. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Produkte sind unverbindlich. Es gelten die Ausführungen auf den Produktetiketten und Technischen Merkblättern sowie gegebenenfalls Sicherheitsdatenblättern. Die gemachten Angaben befreien den Anwender nicht von Prüfungen und Vorversuchen am zu behandelnden Objekt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Firmenbuch, UID
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile Kleinglödnitz
Firmenbuch: LG Klagenfurt: FN 104 347b * UID:ATU26168303
9. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen nach dem Gesetz unwirksam sind oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Käufer ist verpflichtet,
nichtige Vertragsteile durch konforme und in ihrem wirtschaftlichen Gehalt gleichwertige Teile mit uns zu vereinbaren.
Stand: 16.10.2006